Information zur Buchung

Allgemeine Reisebedingungen

Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien

1. Preise

Die Preise verstehen sich für das laufende Jahr. Preisänderungen vorbehalten.

2. Leistungsart

Bei den von Mountain Apart angebotenen Leistungen handelt es sich um die Vermittlung von Beherbergungsverträgen zwischen Gast und Beherberger.

3. Abschluss des Vertrages

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt zwischen Gast und Beherberger. Der Gast stellt eine Buchungsanfrage an Mountain Apart. Der Gast bekommt ein Angebot von Mountain Apart. Wenn der Gast dieses Angebot bestätigt, bekommt er eine Buchungsbestätigung von Mountain Apart mit Höhe und Termin des zu leistenden Anzahlungs- und Restzahlungsbetrages. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Beherbergungsvertrag für Kunde, Beherberger und Mountain Apart verbindlich.

4. Bezahlung

Die Anzahlung beträgt 40 % des Reisepreises. Der restliche Reisepreis wird 12 Wochen vor Mietbeginn fällig. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung sehen Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung und können diese auf folgendes Konto überweisen:

Raiffeisenbank Maria Alm – Hinterthal
Kontoinhaber: Hotel Simonhof GmbH
IBAN: AT42 3505 3000 2604 9999
BIC: RVSAAT2S053

Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.

5. Haftung von Mountain Apart

Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen, Besichtigung und nach den Angaben des Beherbergers erstellt, für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird von Mountain Apart keine Haftung übernommen.

6. Haftung des Beherbergers

Der Beherberger haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienunterkunft zum vereinbarten Termin. Für eine Beeinflussung der Ferienunterkunft durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung der Ferienunterkunft aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich, muss der Beherberger ein Ersatzobjekt finden, welches vom Gast ausdrücklich akzeptiert wird.

Die Nutzung der Ferienunterkunft einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Beherberger übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Gast ist für seine mitgebrachten Sach-und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Beherberger übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Er haftet auch nicht für Beeinträchtigungen durch Baulärm auf benachbarten Grundstücken.

7. Haftung, Rechte + Pflichten des Gastes

Der Gast haftet für die pünktliche Zahlung laut Beherbergungsvertrag. Die Ferienunterkunft muss pfleglich behandelt werden und in ordentlichem Zustand verlassen werden: Das Geschirr muss gespült und der Müll entsprechend den örtlichen Bedingungen entsorgt werden. Für die Endreinigung sorgt Mountain Apart. Der Gast haftet persönlich für die von ihm oder die von Besuchern verursachten Schäden an der Ferienunterkunft. Schäden sind dem Beherberger oder Mountain Apart unverzüglich zu melden. Der Gast verpflichtet sich, bei auftretenden Schäden oder Störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung derselben beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Die Kaution (Sicherheitsdeposit) wird bei Anreise auf der Kreditkarte des Gastes gesichert und innerhalb von 3 Tagen wieder freigegeben, Schadensfreiheit vorausgesetzt. Sollte die Kaution bar bezahlt werden, wird diese nach Abreise und erfolgter Kontrolle innerhalb von 3 Tagen auf das Konto des Gastes rücküberwiesen. Allfällige Bankspesen sind vom Gast zu tragen. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Beherbergers nicht berührt. Stellt der Gast am Mietobjekt Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an Mountain Apart, Telefon: +43 (0) 6584 / 23423, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen bzw. Ersatz zu stellen.

8. An- und Abreise - vergessene Gegenstände

Anreise, sofern nicht anders vermerkt, zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Der Gast verpflichtet sich, seine Ankunft dem Beherberger oder Mountain Apart mitzuteilen, sofern dies nicht zur vertraglich geregelten Zeit geschehen kann. Am Abreisetag müssen die Ferienunterkünfte bis spätestens 10.00 Uhr verlassen werden und im gleichen Zustand wie bei Übernahme übergeben werden. Mountain Apart kontrolliert die Ferienunterkünfte und organisiert End- und Wäschereinigung. Vergessene Gegenstände werden maximal 4 Wochen aufbewahrt und auf Wunsch und Kosten des Gastes nachgeschickt.

9. Rücktritt durch den Gast - Stornogebühr

Innerhalb einer Woche nach erfolgter Buchung der Apartments wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des gesamten Reisepreises fällig.
12 Wochen vor Anreise wird der Restbetrag fällig. Der Gast kann von der Buchung zu den folgenden Stornogebühren zurücktreten:

 

Der Rücktritt vom Vertrag muss in schriftlicher Form per Post (Poststempel) oder E-Mail an Mountain Apart erfolgen.

10. Versicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung.

Als besondere Serviceleistung bieten wir Ihnen die Hotelstorno Plus Versicherung (inkl. Hubschrauberbergungskosten und Covid-Deckung) an.

Leistungen und Bedingungen:

 DE: https://www.europaeische.at/pip/hospl
 EN: https://www.europaeische.at/pip/en/hospl

Der Beherberger bzw. Mountain Apart übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Gast während der Beherbergungszeit. Für den Gast und sein Eigentum ist keine Versicherung abgeschlossen.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Beherberger oder von Mountain Apart zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Gast selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Gastes, auch wenn diese Verordnungen erst nach der Buchung geändert wurden.

13. Nachsatz

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit aller Bedingungen zur Folge. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Gast, Beherberger und Mountain Apart entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Zell am See. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006).